Der Bundestag macht ernst im Kampf gegen zu hohe Mieten: Die bestehenden Regelungen werden verlängert und verschärft. Vermieter erlitten unterdessen vor dem Verfassungsgericht eine Niederlage.
Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt hat der Bundestag die Mietpreisbremse verlängert und verschärft. In besonders betroffenen Bezirken dürfen bis 2025 die Mieten bei neuen Vertragsabschlüssen nur maximal zehn Prozent über einem Vergleichsindex liegen, beschloss das Parlament am Freitag in Berlin. Damit werden die bestehenden Regelungen um fünf Jahre verlängert.
Zudem wird es Mietern künftig erleichtert, bei überhöhten Mieten die seit Vertragsabschluss zu viel gezahlten Beträge zurückzufordern. Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Monaten erfolgen. Die Mietpreisbremse bezieht sich nur auf Bestandswohnungen, nicht aber auf Neubauten.
SPD-Vize-Fraktionschefin Eva Högl sagte, die Preisbremse habe in den vergangenen Jahren gewirkt. „Genauso wollen wir jetzt weitermachen.“ Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sprach von einem Instrument, um Zeit zu gewinnen. Wichtig sei, dass diese zum Wohnungsbau genutzt werde. Die Linke verlangte eine deutlich stärkere Begrenzung des Mietanstiegs.
Die SPD-Politikerin Högl verwies auf die Lage in Berlin, wo die gezahlten Mieten bei sieben Euro lägen. Bei neuen Vermietungen würden jedoch Beträge von zehn Euro gefordert und gezahlt. Der Berliner Senat geht deutlich über die Regelungen hinaus und hat per Landesgesetz einen Mietendeckel beschlossen, der für rund 1,4 Millionen Wohnungen gelten wird. Damit werden die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Liegen diese schon mehr als 20 Prozent über den vom Senat veröffentlichten Obergrenzen, können Mieter eine Senkung verlangen.
Vermieter scheitern mit Eilantrag gegen Mietendeckel
Ob das Gesetz verfassungsgemäß ist, wird voraussichtlich vor Gericht entschieden. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte allerdings am Freitag einen Beschluss vom Vortag, dass Berliner Vermieter noch nicht gegen Mietendeckel vorgehen können. Einen entsprechenden Eilantrag wies das Gericht als unzulässig ab. Es stehe noch nicht abschließend fest, mit welchem Inhalt das Gesetz verabschiedet wird, erklärte es. Mit dem Eilantrag wollten die Beschwerdeführer erreichen, dass Strafen für zu hohe Mieten und Verstöße gegen Auskunftspflichten bis auf Weiteres ausgesetzt werden.
Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, ist dieser Antrag „verfrüht“. Die Zulässigkeit eines Eilantrags noch vor seiner Verkündung setze voraus, „dass der Inhalt des Gesetzes feststeht und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht“. Dies sei hier noch nicht der Fall. Zwar sei das Gesetz bereits in zwei Lesungen des Berliner Abgeordnetenhauses beraten und beschlossen worden. Nach Landesrecht könnten der Senat oder der Präsident des Abgeordnetenhauses aber noch eine dritte Lesung verlangen. Noch sei unklar, ob dies noch geschieht. Der Präsident des Abgeordnetenhauses habe das Gesetz noch nicht unterschrieben und ausgefertigt.
Quelle: Frankfurter Allgemeine