Das Baukindergeld soll jungen Familien zum Wohneigentum verhelfen, Kabinett und Bundestag haben es bereits vor der Sommerpause beschlossen, im September sollte eigentlich die Antragsannahme starten. Doch der Termin, das ist jetzt schon klar, kann nicht eingehalten werden.
Eine Sprecherin der KfW-Bankengruppe erklärte dazu auf Anfrage der Immobilien Zeitung, dass eine Projektgruppe von KfW und Bundesbauministerium derzeit mit „heißen Nadeln“ an dem Programm strickten. Das sei allerdings „hochkomplex“, sodass es einige Zeit in Anspruch nehme. Eine Prognose, wann es denn so weit sein könnte, konnte die KfW-Sprecherin nicht abgeben: „Die Teams sind noch tief in der Arbeit.“ Zu weiteren Einzelheiten könne sie sich nicht äußern. Vom Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU), auch zuständig für Bauen und Wohnen, gab es darüber hinaus keine Stellungnahme zur Verzögerung.
Das Baukindergeld (1.200 Euro pro Jahr und Kind auf zehn Jahre) wird Familien mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltsnettoeinkommen von 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt werden und bis 31. Dezember 2020 gelten. Veranschlagt sind 2018 Ausgaben in Höhe von rund 263 Mio. Euro, für den gesamten Zeitraum gibt es eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro. Das Programm wird von der KfW durchgeführt und wird auch dort beantragt.
Bausparkassen werben bereits mit der Förderung
Die Erwartungen in der Bevölkerung sind trotz einiger öffentlicher Kritik von Immobilienexperten an dieser „Wiederaufnahme der Eigenheimzulage“ offenbar groß. Bundestagsabgeordnete, die in ihrem Wahlkreis urlauben, berichten, dass sie nach einem Thema am meisten gefragt werden: dem Baukindergeld. Bausparkassen wie Schwäbisch Hall oder LBS werben bereits kräftig mit dem Baukindergeld und rufen den sofortigen „Start ins Wohnglück“ aus. Sie sehen aber auch noch einigen Klärungsbedarf im Detail. So sei etwa bislang ungewiss, wie lange Kinder für die Förderung berücksichtigt werden: Bis zum 18. Lebensjahr oder solange die Eltern für sie Kindergeld erhalten. Bei der Berechnung sollten Eltern beide Fälle durchkalkulieren, empfiehlt etwa Schwäbisch Hall, denn wenn das älteste Kind beispielsweise schon zwölf Jahre alt ist, wird unter Umständen die zehnjährige Förderungsdauer nicht erreicht.
Mit welchen Punkten genau sich die Projektgruppe Baukindergeld herumschlägt, wird aber nicht mitgeteilt. In Frage steht also aktuell nicht, ob das Baukindergeld kommt. Das Team von KfW und Ministerium braucht offenbar nur deutlich länger als gedacht, um den politischen Beschluss auch umzusetzen.
Quelle: Immobilien Zeitung