Verschärfung des Mietrechts schadet Mietern und Neubau
Grundsteuer darf nicht zur Sondervermögensteuer werden
„Wir sind Weltmeister in der Regulierung. Leider sind wir kein Weltmeister im Wohnungsneubau. Wenn jetzt der bundesweite Mietendeckel kommt, den das Bundesjustizministerium parallel zur geplanten Verschärfung der Mietpreisbremse vorschlägt, ist der Neubau mausetot. Denn zum ersten Mal ist ein Mietendeckel auch für Neubauimmobilien geplant“, sagte Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD, auf dem Deutschen Immobilientag (DIT) 2019 in Berlin. Laut Planungen aus dem Bundesjustizministerium sollen in Zukunft Neuvertragsmieten in Gebieten mit einem knappen Wohnungsangebot höchstens 120 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Für Neubauten soll eine befristete Ausnahme nur in den ersten fünf Jahren ab der erstmaligen Nutzung gelten. Schon jetzt stagnieren die Baufertigstellungen. Die Bundesregierung veranschlagt für diese Legislaturperiode einen Baubedarf von 1,5 Millionen Wohnungen – 375.000 pro Jahr. Im vergangenen Jahr wurden nicht einmal drei Viertel der benötigten Wohnungen fertiggestellt.
Auch die Politik sieht die geplanten Verschärfungen des Mietrechts kritisch. Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP, erteilte den Vorschlägen eine deutliche Absage. Lindner erklärte auf dem Deutschen Immobilientag vor 1.500 Zuhörern: „Wir müssen konstatieren, dass die Mietpreisbremse nichts gebracht hat.“ Das bestätigte auch Ralph Brinkhaus, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in seiner Rede: „Die Mietpreisbremse ist keine dauerhafte Lösung.“ Brinkhaus fügte hinzu: „Die Immobilienwirtschaft ist zu Unrecht Buhmann der Wohnungsknappheit.“
Grundsteuerreform darf nicht zur Sondervermögensteuer werden
IVD-Präsident Jürgen Michael Schick warnte am zweiten Tag des DIT vor der Einführung des Wertertragsmodells bei der anstehenden Grundsteuerreform: „Die Grundsteuer ist kein sozialpolitisches Instrument, sondern dient der Finanzierung der gemeindlichen Infrastruktur. Deshalb ist das Flächenmodell die sinnvollste und gerechteste Lösung. Denn die Fläche ist ein objektiver Indikator für den Umfang, in dem die Infrastruktur der Gemeinde in Anspruch genommen wird. Die benötigten Daten liegen den Gemeindeämtern bereits vor.“ Scholz’ Vorschlag setze die Grundsteuer mit einer Einkommensteuer für Eigentümer gleich. Deshalb sei das Modell auch anfällig für Wert- und Mietsteigerungen. Die Diskussion um die Aufhebung der Umlagefähigkeit sei die direkte Folge.
Es ist zudem fraglich, ob das von Olaf Scholz vorgelegte Modell dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. „Statt Klarheit provoziert der Vorstoß den Widerstand der Bundesländer und verhindert eine konstruktive Auseinandersetzung über die Zuständigkeit bei der Gesetzgebung. Das Ergebnis wird im besten Fall ein steuerpolitischer Flickenteppich sein. Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen Einnahmeausfälle in Höhe von 14 Milliarden Euro“, warnt Schick.
Quelle: Immobilienverband IVD