Die Mietpreisbremse soll in besonders begehrten Wohngegenden den Anstieg der Mieten kontrollieren. Doch kaum hat sich die Ampelkoalition auf ihre Verlängerung geeinigt, kündigt der Eigentümerverband Haus & Grund juristischen Widerstand an.
Der Eigentümerverband Haus & Grund will gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke in der „Bild“ an. „Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war“, sagte er.
„Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch“, argumentierte Warnecke. „Deswegen wird Haus & Grund Deutschland die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen.“
Warnecke: Preisbremse hat Wohnungsnot verschärft
Die Ampelkoalition hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Justizminister Marco Buschmann kündigte einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Wo sie gilt, sorgt die Mietpreisbremse dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Die Karlsruher Richter hatten 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.
Warnecke kritisierte aber, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot massiv verschärft habe. „Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein.“ Es werde deutlich, „dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterin und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen.“ Allerdings gilt die Preisbremse nicht für Neubauten – hier dürfen Vermieter die Höhe der Miete frei festlegen, ohne die Regelung zu beachten.
Mieterschutzbund verlangt weitere Beschlüsse
Der Mieterschutzbund hatte die Einigung auf eine Verlängerung der Regelung dagegen begrüßt, und sogar eine Nachschärfung der Regelung gefordert. „Die Mietpreisbremse kennt zahlreiche Ausnahmen und Schlupflöcher, welche im Zuge der Verlängerung dringend geschlossen werden müssen“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. So können Vermieter etwa mit zeitlich befristeten Verträgen die Mietpreisbremse umgehen.
Gleichzeitig forderte er von der Ampelkoalition weitere Beschlüsse. Die Verlängerung der Mietpreisbremse sei überfällig, doch reiche sie nicht aus, erklärte Siebenkotten. „Wir verlassen uns darauf, dass die Regierung ihre Hausaufgaben für diese Legislatur vollständig erledigt“, betonte er. Dazu gehöre unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 15 auf elf Prozent, eine Verbesserung des Kündigungsschutzes und die Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigte die geplante Verlängerung gegen die Kritik von Eigentümern. Im rbb äußerte sie sich zuversichtlich, dass die Mietpreisbremse einer juristischen Überprüfung standhält. Das Justizministerium habe mehr als zwei Jahre gebraucht, die Mietpreisbremse zu verlängern. Sie gehe davon aus, dass es das „hinreichend gründlich geprüft hat“.
Quelle: tagesschau