Seit Monaten wird in Berlin ein Mietendeckel diskutiert. Jetzt liegt ein Eckpunktepapier der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, das ein auf fünf Jahre befristetes Mietenmoratorium vorschlägt, das für alle nicht preisgebundenen Wohnungen gelten soll. Der Zeitplan für das neue Berliner Mietengesetz steht. Noch vor der Sommerpause, am 18. Juni soll der Senat die Eckpunkte beschließen und Ende August ein Gesetzesentwurf vorliegen. Läuft alles wie vorgesehen, könnte das Berliner Mietmoratorium am 11. Januar 2020 in Kraft treten.
Viele Varianten für einen Mietendeckel wurden diskutiert, seit die SPD im Januar dieses Jahres den Vorstoß wagte, unabhängig vom bundeseinheitlichen Mietrecht die Mieten in Berlin zu deckeln. Die Begrenzung der Mieten soll durch ein Landesgesetz erfolgen und auf fünf Jahre befristet sein. Sie gilt auch bei der Neuvermietung von Wohnungen bei der nicht mehr Miete als vom Vormieter genommen werden darf.
Vermieter, die den Deckel mit einer umfangreichen Wohnungsmodernisierung umgehen wollen, wird ebenfalls ein Riegel vorgeschoben. Modernisierungsumlagen sollen einer besonderen Genehmigungs- und Anzeigepflicht unterliegen und von der Investitionsbank des Landes Berlin (IBB) geprüft werden. Anzeigepflichtig sind alle Modernisierungsmaßnahmen, die eine Steigerung der Bruttowarmmiete um nicht mehr als 0,50 Euro/qm bewirken. Energetische Sanierungen sollen so ohne behördliche Genehmigung weiterhin möglich sein, wenn die voraussichtliche Einsparung der Betriebskosten durch die schriftliche Beurteilung eines Sachverständigen nachgewiesen wird.
Würde sich die Miete um mehr als 0,50 Euro/qm erhöhen, bedarf es dagegen einer Genehmigung. Dafür müssen Vermieter die Angemessenheit der Kosten und Unabweisbarkeit der Maßnahmen nachweisen. Für wirtschaftliche Härtefälle kann eine Ausnahmengenehmigung von der IBB erteilt werden.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft
Die Einhaltung des Berliner Mietengesetzes soll von den zuständigen Stellen streng geprüft werden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. „Für den Berliner Mietendeckel hat das Land Berlin keine Zuständigkeit, das Gesetz wäre verfassungswidrig“, glaubt Jan-Marco Luczak, Obermann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Bedenken äußert auch der BBU Verband Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. „Wir halten einen Mietendeckel mit den vorliegenden Eckpunkten für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Daneben gibt es aber auch noch weitere zentrale Fragen. Soll es auch einen Baupreisstopp geben, damit Instandhaltungsinvestitionen trotz eingefrorener Mieten finanzierbar bleiben? Wie soll vermieden werden, dass immer kompliziertere Verfahren notwendige energetische Modernisierung behindern? Angesichts schwarzer Schafe auf dem Mietwohnungsmarkt können Anpassungen des Mietrechts aber sinnvoll sein. Wesentlich fokussierter als ein Mietendeckel wären hier aber beispielsweise ein Erschweren der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, ein Kündigungsschutz für Seniorinnen und Senioren, mehr Schutz vor Luxusmodernisierungen oder höhere Hürden für Eigenbedarfskündigungen“, sagt BBU-Vorstand Maren Kern.
Quelle: Immobilien Zeitung