Absurde Vorschläge zur Einführung eines Mietendeckels zusätzlich zur bestehenden Mietpreisbremse
Halbwertzeiten mietrechtlicher Neuregelungen werden immer kürzer
Der IVD kritisiert scharf den vorgelegten Referentenentwurf der Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zur weiteren Verschärfung der Mietpreisbremse und zur Einführung eines Mietendeckels. „Gerade einmal vier Monate, nachdem die verschärfte Mietpreisbremse in Kraft getreten ist, legt Barley mit weiteren Vorschlägen nach. Dies zeugt von blankem Aktionismus und mangelnder Übersicht. Insbesondere der Vorschlag eines bundesgesetzlichen Mietendeckels ist offenbar der Panik der SPD geschuldet, bei der EU-Parlamentswahl und der Landtagswahl in Bremen am 26. Mai 2019, eine weitere Niederlage hinzunehmen. Solche Versuche, das Ruder herumzureißen, mögen zwar legitim sein, sie sind aber höchst unseriös. Denn nur durch eine Verbreiterung des Angebots kann sich die Lage am Wohnungsmarkt entspannen. Ständige Änderungen im Mietrecht konterkarieren dies, da sie langfristige Investitionsentscheidungen zunichtemachen“, erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.
Details zum Referentenentwurf
Der Referentenentwurf sieht vor, dass für die Vermietung von Wohnraum kein unangemessen hohes Entgelt vereinbart oder bestimmt werden darf. Unangemessen hoch sind demnach Mieten, welche die ortsübliche Miete um 20 Prozent übersteigen. Zwar enthält der Vorschlag eine Ausnahme für die ersten fünf Jahre nach der ersten Nutzung. Dadurch, dass nach Ablauf dieser Schonfrist die 20 Prozent-Grenze gelten soll, wird die Neuregelung zur Neubaubremse. „Damit werden Projektentwickler ausgebremst. Das ist keine Mietbegrenzung, sondern faktisch eine Neubaubremse und Investitionsbremse. Projektentwickler werden ihre Investitionen deutlich zurückfahren.“
Der Referentenentwurf der Noch-Bundesjustizministerin sieht zudem vor, dass die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2025 gelten kann. Außerdem soll die Pflicht zur qualifizierten Begründung einer Rechtsverordnung, die Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmt, entfallen. „Der Willkür zur Festlegung von Gebieten werden damit Tür und Tor geöffnet. Künftig werden Gebiete aus wahlkampftaktischen Gründen festgelegt und nicht mehr aus sachlichen Gründen“, so Schick.
Absurde Mietrechtsänderungsphantasien
Auch die Berliner Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) plant eine Obergrenze für die Mieten von freien Wohnungen ebenso wie für bestehende Mietverhältnisse. Zwar sollen nach ihrem Vorschlag Mieterhöhungen weiterhin möglich sein – allerdings nur bis zu einer Mietobergrenze, die noch offen ist. Modernisierungen, die zu einer Mieterhöhung führen könnten, sollen offenbar zuvor von der Berliner Investitionsbank genehmigt werden. „Setzen sich Barley und Lompscher durch, könnte es in Berlin drei nebeneinander laufende Mietpreisdeckel und -begrenzungen geben. Das ist mit dem gesunden Menschenverstand nicht vereinbar. Wir brauchen keinen Wettbewerb von absurden Mietrechtsänderungsphantasien, sondern mehr Wohnraum“, sagt Schick.
Quelle: Immobilienverband IVD