Bislang hat laut Regierung kein Land beantragt, die Mietpreisbremse über 2020 hinaus zu verlängern. Olaf Scholz plant offenbar Steuerbonus für Neubau von Mietwohnungen.
Die Mietpreisbremse könnte bereits 2020 in fast allen Bundesländern auslaufen. Damit würde das Instrument gegen zu hohe Mietforderungen in Deutschlands größten Städten fehlen, warnen die Grünen und beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. Daraus geht hervor, dass dies zuerst für Frankfurt am Main gelten würde, da in Hessen die Mietpreisbremse laut Landesverordnung schon zum Juli 2019 außer Kraft tritt. Berlin könnte zum Juni 2020 folgen, Hamburg und Köln einen Monat später und München im August 2020.
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Vermieter bei der Wiedervermietung einer Wohnung eine Miete von mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erheben. Die Bundesländer führten sie im Juli 2015 für Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt ein. Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, wurde sie bisher in 313 Kommunen eingesetzt. Die Anwendung der Mietpreisbremse ist jedoch vorerst auf fünf Jahre begrenzt worden. Bisher habe jedoch noch kein Land und keine Kommune den Wunsch geäußert, ihre Anwendung zu verlängern.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) verteidigte im Bundestag die verschärfte Mietpreisbremse. Auf die Frage der Grünen nach dem Auslaufen des Instruments verwies sie auf die Zuständigkeit der Landesregierungen. Besonders die schwarz-gelb-grüne Regierung in Schleswig-Holstein und Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen machten ihr „große Sorgen“.
Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse erst kürzlich verschärft, da sie kaum Wirkung gezeigt hatte. Unter anderem führte sie neue Auskunftspflichten für Vermieter ein. Die Grünen sehen aber immer noch Mängel: „Die vielen Ausnahmen und der kurze Zeitraum verhindern einen effektiven Mieterschutz“, sagte Chris Kühn, der wohnungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, der Deutschen Presse-Agentur. Er forderte, die Grenze von zehn auf fünf Prozent über der Vergleichsmiete abzusenken.
Bundesregierung will Wohnungsbau mit Steuerbonus fördern
Mit einem steuerlichen Sonderbonus will die Bundesregierung außerdem dafür sorgen, dass private Investoren mehr bezahlbare neue Mietwohnungen schaffen. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums.
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Minister Olaf Scholz sieht vor, dass Investoren für vier Jahre eine Sonderabschreibung von jährlich fünf Prozent gewährt wird. Die Sonderabschreibungen können zusätzlich zur normalen Abschreibung durchgeführt werden. Wer den neuen Steuerbonus erhalten wolle, müsse nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 einen Bauantrag für eine neue Wohnung stellen. Diese müsse für mindestens zehn Jahre vermietet werden. Luxuswohnungen sind demnach von der Förderung ausgeschlossen.
Die Sonderabschreibung werde im Jahr 2026 auslaufen, hieß es in dem Bericht weiter. Das solle Investoren Druck machen, bis spätestens 2023 Mietwohnungen fertigzustellen. Außerdem ist im Entwurf vorgesehen, dass Bauherren Fördermittel der Staatsbank KfW erhalten dürfen. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden
Quelle: Zeit Online