Diese möblierte 2-Zimmer-Wohnung befindet in einem 5-Familien-Reihenmittelhaus.
Das Haus wurde ca. 1960, massiv, 2-geschossig, komplett unterkellert und mit Satteldach erstellt.
Das Haus verfügt über Kunststofffenster mit Rollläden, Ölzentralheizung und Kabelanschluss.
Im Haus ist die Kehrwoche zu machen.
Gemeinschaftlich gibt es einen Wasch- und Trockenraum im Untergeschoß.
Zur Wohnung gehört ein ca. 4 m² großer Abstellraum im Untergeschoss.
Diese möblierte 2-Zimmer-Wohnung befindet in einem 5-Familien-Reihenmittelhaus.
Folgende Möbel gehören zur Ausstattung:
- Wohnzimmer: Sofa, Tisch und ein Sideboard
- Schlafzimmer: Bett inkl. Matratze und ein Kleiderschrank
- Bad: Spiegelschrank und ein Unterschrank
Die Zimmer und der Flur sind mit einem Teppichboden ausgestattet, die Küche mit Linoleum und das Bad mit einem Fliesenboden. Das Wohnzimmer und der Flur verfügen über Raufasertapete und das Schlafzimmer ist weiß tapeziert.
Die Küche verfügt über eine ältere Spüle, Oberschränke sowie einen älteren Herd/Ofen mit Kochplatten.
Das Bad ist halbhoch gefliest und ist mit einem Waschbecken, einer Dusche und einem WC ausgestattet.
Die Raumhöhe beträgt ca. 2,40 Meter.
Zur Wohnung gehört ein ca. 4 m² großer Abstellraum im Keller.
Das Reihenmittelhaus befindet sich in einer verkehrsberuhigten 30-er Zone. In direkter Nähe befinden sich die öffentlichen Verkehrsmittel und die Haupteinkaufstraße.
Der Stuttgarter Stadtteil "Stammheim" bietet umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten und vielfältige Sport- und Freizeitangebote.
Die U-Bahn Haltestelle "Korntaler Straße" erreichen Sie in ca. 6 Gehminuten. Von dort erreichen Sie mit der Linie U15 die Stuttgarter City in ca. 23 min.
Stammheim ist direkt an die Bundesstraßen B10/B27 und die Autobahn A81 angeschlossen.
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7. Trotz sorgfältiger Prüfung der im Exposé gemachten Angaben, können wir für die Richtigkeit & Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.
8. Bitte beachten Sie, dass die Kaution & Provision gleich beim Mietvertragsabschluss zahlbar sind. Die Schlüsselübergabe erfolgt gegen die Zahlung der 1. Monatsmiete.