Das Bundesverfassungsgericht hat die Mietpreisbremse für verfassungsgemäß erklärt. Laut Entscheid widerspreche die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form weder der Eigentumsgarantie noch der Vertragsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz.
„Es besteht nun die große Gefahr, dass die Politik die Entscheidung als Freifahrtschein für die weiteren Verschärfungen der Mietpreisbremse missversteht. Denn es ist völlig unklar, ob das Bundesverfassungsgericht auch eine verlängerte oder weiter modifizierte Mietpreisbremse billigt“, warnt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die Politik. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist letztlich nur eine Momentaufnahme, dessen was das Gericht zum damaligen Zeitpunkt der Beurteilung vorgefunden hat. Ändert sich der Sachverhalt, ändert sich möglicherweise auch die Auffassung des Gerichts. Eine Aufhebung der örtlichen Beschränkung oder eine Modifikation der Ausnahmen wären auch für das Bundesverfassungsgericht sicher nicht hinnehmbar. Diese roten Linien sollten nicht überschritten werden“, appelliert Schick.
Und auch im Übrigen gelte: „Verfassungsrechtliche Fragen sind das eine, wohnungswirtschaftliche Fragen das andere. Die Mietpreisbremse stellt Bestandsmieter unter Schutz auf Kosten von Wohnungssuchenden. Denn Investoren werden aufgrund der Mietrechtsänderungen vor Investitionen in den Mietwohnungsneubau zurückschrecken. Ohne mehr Mietwohnraum können die Preise aber nicht sinken. Die Forderungen des Deutschen Mieterbundes nach einer unbegrenzten bundesweiten Mietpreisbremse ignorieren diesen Wirkungszusammenhang von Angebot und Nachfrage.“
Schick weiter: „Als größter Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft warnen wir vor einer weiteren Politik der Mietenbegrenzung. Stattdessen müssen das Wohnungsangebot und der Wohnungsneubau endlich massiv ausgeweitet werden.“
Quelle: Immobilienverband