Laut einem Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) soll die Mietpreisbremse verschärft werden. Die Modernisierungsumlage soll mancherorts von elf auf acht Prozent abgesenkt werden.
Die sogenannte Mietpreisbremse wird deutlich verschärft. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD) hervor. Die Änderungen, über die zuerst die „Welt“ berichtet hatte, betreffen vor allem die Auskunftspflichten des Vermieters. Dieser muss dem Mieter künftig schon „bei Begründung des Mietverhältnisses“ und damit vor Vertragsabschluss mitteilen, ob er sich auf eine Ausnahme bei der Mietpreisbremse beruft.
Die 2015 eingeführt Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden darf. Vor allem in Ballungszentren soll damit der Mietpreisanstieg verlangsamt werden. Eine Ausnahme ist etwa, wenn schon der Vormieter mehr als ortsüblich gezahlt hat. Auch kann die Miete nach einer umfassenden Modernisierung über die Grenze hinaus angehoben werden. Zudem sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 errichtet wurden, von der Begrenzung ausgenommen.
In diesen Fällen muss der Besitzer dem Mieter künftig unaufgefordert mitteilen, wie hoch die Vormiete war, dass in den drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden, dass es sich um die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung handelt oder dass die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 „erstmals genutzt und vermietet wurde“. Ansonsten kann er sich später nicht auf diese Gründe zur Abweichung von der Mietpreisbremse berufen.
Weiter ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass ein Mieter dem Vermieter nur noch per einfacher Rüge mitteilen muss, wenn er die vereinbarte Miete beanstandet. Er muss nicht darlegen, was ihn konkret stört.
Die Modernisierungsumlage, über die Vermieter die Kosten einer Modernisierung an Mieter weitergeben können, soll in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent abgesenkt werden. Der Betrag, um den ein Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen darf, darf bundesweit drei Euro je Quadratmeter nicht überschreiten.
Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde am Mittwoch an die anderen Ministerien und an Verbände verschickt und soll nächste Woche im Kabinett beraten werden.
Quelle: Wirtschafts Woche