Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat heute einem Kreis von Auserwählten die Ergebnisse der Mietpreisbremsenevaluation vorgestellt. Ein Fazit: Die Bremse greift und soll verlängert werden.
Die Mietpreisbremse wirkt dort, wo sie wirken kann. Sie bremst nachweislich den Mietanstieg. Damit die Mieterinnen und Mieter weiterhin von den Wirkungen der Mietpreisbremse profitieren können, soll ihre Geltungsdauer über 2020 hinaus verlängert werden. Das sind die zentralen Ergebnisse der Evaluation der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse, die Katarina Barley heute im kleinen Kreis präsentierte. Sie will im Frühjahr 2019 einen Gesetzesvorschlag für die Verlängerung vorlegen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt diese Initiative „uneingeschränkt“, teilte sie in einer Pressemitteilung mit. Bis die Neubaumaßnahmen greifen, die die Bundesregierung zur Entspannung des Wohnungsmarkts angekurbelt habe, und neuer, bezahlbarer Wohnraum fertiggestellt ist, sei die Mietpreisbremse „unverzichtbar, um den Mietenanstieg in besonders angespannten Wohnungsmärkten zu verlangsamen“.
Neubau angekurbelt, Mietpreisanstieg gedämpft
Einige wesentliche Aussagen der Untersuchung, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin vornahm: Empirische Analysen zeigten „übereinstimmend“, dass sich mit der Einführung der Mietpreisbremse die Dynamik der Mietentwicklung in regulierten Märkten verlangsamt habe, wenngleich der Mietanstieg nicht gestoppt werde. Die empirischen Analysen zeigten auch, dass die Rentabilität von Neubauinvestitionen mit Einführung der Mietpreisbremse gestiegen sei. Darüber hinaus gebe es „Indizien für höhere Genehmigungszahlen für Wohneinheiten im Neubau“.
Ausnahmen nicht streichen
Von der Streichung von Ausnahmen der Bremse wie etwa Neubau und Modernisierung rät die Evaluation aber dringend ab. Auch eine Abschaffung der Ausnahme für höhere Vormieten sei äußerst problematisch. Denn Investoren hätten bei der Finanzierung mit entsprechenden Erträgen gerechnet. Diese Erträge zu beschneiden, könnte zur Folge haben, dass „die Finanzierung als solche nicht mehr trage und Kredite notleidend werden“. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2020 hinaus sei tragbar, allerdings müsse die „temporäre Natur der Regulierung“ erhalten bleiben.
Juristische Analyse scheint noch nicht ausgereift
Was den juristischen Teil des Gutachtens zur Mietpreisbremse anbelangt, den das Justizministerium selbst vornahm, wirken die Aussagen noch eher unentschlossen: „Eine gesetzliche Höchstgrenze für Wiedervermietungsmieten wird von den Gerichten ganz überwiegend als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen“, heißt es da. Aber auch: „Der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten.“ Implizit wird drauf verwiesen, dass die ersten Mietpreisbremsenurteile erst Ende 2016 vorlagen, die bislang letzten im Juni 2018, sodass die Zeit knapp gewesen sei. Was die Tatsache anbelangt, dass mitterweile von 13 Landesverordnungen zur Mietpreisbremse fünf durch ein Gerichtsurteil für ungültig erklärt wurden, hat die Analyse Folgendes parat: Der Grund hierfür lag in einer unzureichenden oder nicht bzw. zu spät veröffentlichten Gesetzesbegründung, was möglicherweise auch der Eile geschuldet war.
Auch kritische Reaktionen
Einige erste Reaktionen auf die Evaluation, die nicht von der SPD kommen, sind erwartungsgemäß kritisch: „Das Ideologie-Instrument Mietpreisbremse ist seit dem Tag der Einführung wirkungslos und verhindert sogar dringend benötigte Investitionen“, sagt Daniel Föst von der FDP-Bundestagsfraktion. An dieser Lage „ändert die Verschärfung oder Verlängerung der Mietpreisbremse nichts und auch keine vom Ministerium in Auftrag gegebene Evaluation“.
Jan-Marco Luczak (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) gewinnt dem Ergebnis dagegen Positives ab. „Entgegen vielen Unkenrufen aus der Opposition“ zeige die Bremse Wirkung. „Das freut mich.“ Zufrieden ist Luczak auch mit der Aussage des Gutachtens, dass die Ausnahmen Bestand haben sollten. Die vorgesehene Verlängerung der Bremse müsse allerdings in engem Zusammenhang mit der geplanten Neuordnung der Mietspiegel gesehen werden.
Verbände und Mieterbund sind unzufrieden
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sind unzufrieden. „Ein weiteres Herumdoktern an den Symptomen löst das Grundproblem angespannter Wohnungsmärkte nicht.“ Und: „Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist der falsche Ansatz.“ Unzufrieden ist auch der Deutsche Mieterbund. Er möchte unter anderem, dass die Ausnahmen für die Bremse gestrichen werden.
Die Mietpreisbremse wurde im Sommer 2015 auf fünf Jahre beschlossen. Sie gilt derzeit in 313 Kommunen und besagt, dass auf angespannten Wohnungsmärkten die Miete auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf. Ausnahmen sind Neubau, umfassende Sanierung und eine bereits höhere Vormiete. Seit dem 1. Januar 2019 ist zudem eine Verschärfung in Kraft getreten. Vermieter sind verpflichtet, dem künftigen Mieter unaufgefordert die Gründe für eine Miete über dem Mietpreisbremsenniveau darzulegen.
Quelle: Immobilien Zeitung