Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten, die Vermieter auf Mieter umlegen können. Wenn es nach der SPD geht, nicht mehr lange.„Betriebskosten … sind:
1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,
hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;“
So steht es in § 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) und dementsprechend ist in den meisten Mietverträgen vereinbart, dass die Mieter die Grundsteuer als Betriebskosten tragen müssen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) rüttelt an dieser jahrzehntelangen Praxis und schlägt vor, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Selbiges hatten zuvor die SPD-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern bei einer Klausur beschlossen.
Hintergrund des Vorstoßes ist die Grundsteuer-Reform, an der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) derzeit arbeitet, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die Verfassungsrichter hatten veraltete Bemessungsgrundlagen bei der Grundsteuer moniert. Der von Scholz favorisierte Vorschlag sieht vor, dass künftig die Grundsteuer individuell berechnet und dabei der Wert des Grundstücks, der Gebäude und die Nettokaltmiete berücksichtigt wird. Um eine Mehrbelastung von Mietern durch die Reform zu vermeiden, will die SPD die Umlagefähigkeit der Grundsteuer kippen.
GdW und IVD lehnen Vorschlag ab
GdW-Präsident Axel Gedaschko bezeichnete die Pläne als „Stück aus dem politischen Tollhaus“. Mit der Streichung von Umlagemöglichkeiten gingen letztlich die Vergleichsmieten in die Höhe, was allen Mietern schade. Statt einer Streichung der Umlagefähigkeit müsse bei der Grundsteuerreform ein Modell gefunden werden, das aufkommensneutral sei und nicht zu Mehrbelastungen auf allen Seiten führe. Noch lieber wäre es dem Verband, wenn die Grundsteuer ganz abgeschafft würde. Eine entsprechende Forderung formulierte der GdW gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus & Grund. Einnahmeverluste der Gemeinden könnten durch einen höheren Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ausgeglichen werden.
Auch der Immobilienverband IVD warnte davor, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. Der Verband befürchtet, dass die Gemeinden die Hebesätze großzügig erhöhen, wenn sie auf die Mieter keine Rücksicht mehr nehmen müssten. Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer würde die Rentabilität vieler Immobilieninvestitionen in Frage stellen. Die Folge wären geringere Investitionen in energetische Modernisierungen und den Neubau. Mieter und Wohnungssuchende wären letztlich die Leidtragenden, so IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.
Mieterbund befürwortet SPD-Pläne
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hingegen begrüßt die Vorschläge. Die Grundsteuer sei eine Eigentumssteuer müsse daher von den Hauseigentümern bezahlt werden, so DMB-Direktor Lukas Siebenkotten.
Quelle: Haufe Online Redaktion/dpa