So., 23.03.2025
Union und SPD wollen Mietpreisbremse verlängern

Union und SPD haben die Sondierungsgespräche beendet und sich darauf verständigt, dass die Mietpreisbremse weiter gelten soll – zunächst für zwei Jahre.

CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, dass die Mietpreisbremse „zunächst für zwei Jahre“ verlängert werden soll, wie es im Sondierungspapier heißt. Die bestehende Regelung gilt seit 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage Ende 2025 aus.

Der Bundesrat hatte im Februar einen eigenen Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse unternommen.

Bundesrat: Mietpreisbremse mit neuer Begründungspflicht

Die Mietpreisbremse soll in angespannten Wohnungsmärkten dafür sorgen, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ob sie in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Die muss eine Anwendung begründen.

Der Bundesrat hat am 14.2.2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre (bis zum 31.12.2029) beim Bundestag einzubringen. Der Entwurf enthält eine neue Begründungspflicht für die Bundesländer: Wenn eine Landesregierung wiederholt für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen will, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Diese Regelung und die Befristung bis zum Jahr 2029 sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Das BVerfG hatte 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei – die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, befand das Gericht damals.

Mietpreisbremse: Ampel-Streit um Gesetzentwurf

Im April 2024 einigten sich die Ampel-Partner erstmals auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um drei Jahre. Dann kam es zum Streit um Details. Im Koalitionsvertrag ist „bis zum Jahre 2029“ vorgesehen – SPD und Grüne legten das bis einschließlich 2029 aus, die FDP wollte, dass Ende 2028 Schluss ist.

Das Bundeskabinett beschloss am 11.12.2024 einen Gesetzentwurf, der deutlich vom ursprünglichen Referentenentwurf vom 25.10.2024 abgewichen ist. Der Regierungsentwurf beinhaltet auch eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Der Bundestag hat am 19.12.2024 erstmals über den Entwurf debattiert und ihn im Anschluss an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Anpassungen der Mietpreisbremse 2019 und 2020

Die Vorschriften für die Mietpreisbremse wurden erstmals durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft, das am 1.1.2019 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn greift seit dem 1.4.2020. In Mietverhältnissen, die danach begründet wurden, können Mieter überzahlte Miete bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse auch rückwirkend zurückfordern. Städte und Gemeinden erhielten bis zum 31.12.2025 die Möglichkeit, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu definieren, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Um die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, sind höhere Anforderungen zu erfüllen.

Die Landesverordnungen haben zum Teil eine kürzere Geltungsdauer als die bundesgesetzliche Regelung. So läuft die Mietpreisbremse in Berlin bereits am 31.5.2025 aus, in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen jeweils Ende Juni 2025, falls sie nicht verlängert wird.

Bundesratsinitiative: Hintergrund und weiteres Verfahren

Der Antrag auf Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 kam von mehreren Bundesländern. Dem Bundesrat wurde die Gesetzesinitiative am 20.12.2024 vorgestellt. Ein Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand keine Mehrheit.

Der Vorschlag der Länder wurde federführend in den Rechtsausschuss, in den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und in den Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung überwiesen und stand am 14.2.2025 zur Abstimmung.

Der Gesetzentwurf der Länderkammer geht nun an die Bundesregierung. Sie kann dazu innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. Anschließend soll der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet werden.

Quelle: Haufe Online Redaktion