Unerwarteterweise stieg in den letzten Monaten die Zahl der Leerstandsobjekte in Deutschland an. Was sind die Ursachen für diese Entwicklung und könnte es die Trendwende für den Immobilienboom der letzten Jahre bedeuten?
Steigender Leerstand
Laut Capital ist es 14 Jahre her, dass die Zahl der leerstehenden Wohnungen nicht gefallen, sondern gestiegen ist. Die Analysefirma Empirica verzeichnete im Dezember jedoch nun einen Anstieg um insgesamt ca. 8.000 leere Einheiten im Vergleich zum Vergleichsmonat 2020. Diese Erhöhung sei nicht etwa auf Abwanderung aus ländlichen Gebieten zurückzuführen, so Capital, der Abgang sei vor allem in Großstädten zu verzeichnen. Die Studie der Analysefirma sieht das vorläufige Ende der Urbanisierung, führt aber auch ins Feld, das es eventuell Verzerrungen durch COVID-19 gegeben haben könnte.
Trendbruch
Wie ntv berichtet, sind die Mieten und Preise im Umland seit ca. 3 Jahren stärker gestiegen als in den Metropolen. Umzüge von Familien in die Speckgürtel sind laut dem Nachrichtendienst jedoch nicht der einzige Grund. Inzwischen ist die Anzahl der neugebauten Wohnungen in Innenstädten im Vergleich zur vorherigen Dekade um das Doppelte gestiegen. Daraus folgt womöglich mittelfristig auch eine Entspannung auf der preislichen Seite, ein Trendbruch nach dem beinahe kontinuierlichen Anstieg seit der letzten Weltwirtschaftskrise, was Kaufpreise und damit auch Mieten angeht.
Was bedeutet das für Vermieter?
Die Studie von Empirica ist ein deutschlandweiter Durchschnitt, also weniger aussagekräftig für den Einzelfall und die jeweilige Region. Grundsätzlich wird sich auch nur mit „marktfertigen“ Wohnungen beschäftigt, also solche, welche sofort vermietbar sind und nicht zum Beispiel gerade saniert werden. Ob der Immobilientrend seinen Zenit überschritten hat, lässt sich auf Basis der Studie nicht verlässlich vorhersagen. Trotzdem ist es laut cash.online – zu den allgemein hohen Bewertungen und den Parallelen zu 2008 – ein weiterer Warnindikator, den sich Vermieter vor Augen führen und beachten sollten. Wer aktuell Leerstand zu beklagen hat, für den ist Vorsicht geboten. Steht die Wohnung länger als 3 Monate leer, ist diese aufgrund des Zweckentfremdungsverbots vom ersten Mai 2014 dem zuständigen Amt zu melden, ansonsten droht eine Strafe von bis zu 100.000 Euro, so allrecht.de. Ausgenommen sind hierbei Sanierungen.
Quelle: anlegen-in-immobilien.de